Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Im Hinblick auf die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer für den Bereich "berufsständische Versorgung" war die Einrichtung eines Versorgungswerkes auf Bundesebene nicht möglich. Daher ist im Jahr 1993 im Bundesland Nordrhein-Westfalen das WPV als Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen errichtet worden. Außer dem Saarland haben sich alle Bundesländer durch Abschluss von Staatsverträgen mit dem Land Nordrhein-Westfalen dem WPV angeschlossen.
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