Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz
Für den Südwestrundfunk ist nur der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim Südwestrundfunk kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz beim Südwestrundfunk (SWR), dessen Hilfsunternehmen, soweit sie öffentliche Stellen sind, und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, soweit SWR-Rundfunkteilnehmer betroffen sind. Er geht Beschwerden von Bürgern nach, die der Ansicht sind, durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den SWR und die anderen genannten Stellen in ihren Rechten verletzt worden zu sein.
Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz erstattet dem Verwaltungsrat und dem Intendanten des SWR alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit.
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