Notarkammer Baden-Württemberg
Die Notarkammer Stuttgart vertritt die in ihr zusammengeschlossenen Notare aus Baden-Württemberg und hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Überwachung der Berufsausübung der Notare
- Förderung und Pflege des Notarrechts
- Unterstützung der Aufsichtsbehörde
- Fortbildungsveranstaltungen für die Mitglieder
Die Notarkammer äußert sich zudem zu Gesetzentwürfen im Bereich des Notarrechts und nimmt Stellung zur Auswahl unter den Bewerbern für ausgeschriebene Stellen für nicht beamtete Notare.
Mitglieder der Notarkammer sind
- die zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notare,
- Anwaltsnotare und
- Notare im Landesdienst.
Anwaltsnotare und zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notare sind Pflichtmitglieder. Bezirksnotare können der Notarkammer als freiwillige Mitglieder, jedoch ohne Stimmrecht, beitreten. Im Bezirk der Stuttgarter Notarkammer sind Notare aus allen drei Notariatsformen vertreten.
Notare sind für die Beurkundung von Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie, Erbe und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht zuständig. Sie können wählen, an welchen Notar Sie sich wegen einer Beurkundung oder der Beglaubigung einer Unterschrift wenden. Eine Empfehlung einzelner Notare durch die Notarkammer ist nicht möglich.
Die Notarkammer ist für die Entgegennahme von Beschwerden über ihre Mitglieder zuständig. Die Notarkammer überprüft hierbei jedoch nur die Einhaltung der Dienstpflicht, sie gibt keine allgemeinen Rechtsgutachten oder Stellungnahmen zu vermeintlichen Schadenersatzansprüchen ab.
Die Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Rechtsaufsicht führt das Justizministerium.
- Hausanschrift
- Friedrichstraße 9a
- 70174 Stuttgart
- Telefon: 0711 30 58 77 0
- Telefax: 0711 30 58 77 69
- info@notarkammer-baden-wuerttemberg.de
- http://www.notarkammer-baden-wuerttemberg.de
- Behördenschlüssel
- 05800550
Betreute Verfahren
- Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern
- Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
- Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden
- Berufliche Bildung - Begabte nach Ausbildung im Dualen System fördern (Weiterbildungsstipendium)
- Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit kündigen
- Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse - Eintragung beantragen