Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
I. Allgemeine Informationen
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wurde zum 1.10.2009 gegründet. Es ist der Zusammenschluss der Universität Karlsruhe (TH) und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK). Durch diesen deutschlandweit einmaligen Zusammenschluss ist die größte Wissenschaftseinrichtung Deutschlands mit einem Jahresbudget von 630 Mio. Euro, rund 8.500 Mitarbeitern (davon rund 350 Professoren) und etwa 18.500 Studierenden entstanden. Das KIT ist sowohl Landesuniversität als auch Großforschungseinrichtung in der Helmholtz-Gemeinschaft.
II. Universitätsbereich
Das Karlsruher Institut für Technologie bereitet Studierende auf eine berufliche Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Einrichtung vor. Sie betreiben Forschung und bilden wissenschaftlichen Nachwuchs für Hochschulen und für andere Forschungseinrichtungen aus.
Hieraus ergeben sich Besonderheiten des Universitätsstudiums:
- Das Studium ist stark auf Wissenschaft und Forschung ausgerichtet.
- Es geht um die Aneignung von Spezialwissen und Methoden in einem bestimmten Fach.
Das Studium an der Universität soll die Absolventen in die Lage versetzen, eigenständig Definitionen, Bewertungen und Lösungen von Problemen zu erarbeiten.
Es vermittelt dabei grundlegende "Fähigkeiten", die für die spätere Ausübung eines Berufs notwendig sind. Konkrete "Berufsfertigkeiten" stehen dagegen an der Universität nicht im Vordergrund. Sie werden in vielen Fächern - etwa in Medizin, Jura oder im Lehramtsstudium - erst durch ein Referendariat oder ein Praktisches Jahr nach dem eigentlichen Studium erworben.
- Hausanschrift
- Kaiserstraße 12
- 76131 Karlsruhe
- Telefon: 0721-608-0
- Telefax: 0721-608-4290
- info@kit.edu
- http://www.kit.edu
- Behördenschlüssel
- 25000000
Betreute Verfahren
- Exmatrikulation - Studium beenden
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
- Integriertes Auslandsstudium beantragen
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
- Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben
- Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
- Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen