Öffentliche Bekanntmachung: Entwidmung eines Teilgrundstücks

Die Gemeinde Kirchheim am Neckar gibt gemäß §7 (4) StrG i. V. m. §5 (4) S. 2 StrG bekannt, dass in der Richtwertzone „Rosenpark Süd-Ost“, eine öffentliche Teilverkehrsfläche (Flurstück. 5473) eingezogen wird.

Der Verwaltungs- und Bauausschuss der Gemeinde Kirchheim am Neckar hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 13.05.2024 beschlossen, das oben genannte Einziehungsverfahren durchzuführen.

Bei der öffentlichen Teilverkehrsfläche handelt es sich um eine Grünfläche, welche keine Verkehrsbedeutung darstellt.

Die Absicht der Einziehung ist gemäß §7 (3) S. 1 StrG 3 Monate ortsüblich bekannt zu machen.

Die genaue Lage ist anbei dem Lageplan zu entnehmen und wird hiermit bekannt gemacht.

Einwendungen können in der Zeit vom 21.5. bis 21.8.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kirchheim am Neckar, Hauptstraße 78, 74366 Kirchheim am Neckar, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie Dienstag von 7.00 bis 18.00 Uhr) vorgebracht werden.

Kirchheim am Neckar, 21.05.2024

gez.

Uwe Seibold

Bürgermeister